Instrumentenausleihe
Die Ausleihe aller Instrumente erfolgt über das verantwortliche Vorstandsmitglied im Kreismusikverband Mayen-Koblenz oder die dazu vom Vorstand bestellte Person. Bis auf weiteres ist dies: Peter Gerhards (0171 578 83 00) peter-gerhards@t-online.de
1. Das Prozedere
Eine Anfrage muss schriftlich (per Post oder E-Mail) oder über das dafür eingerichtete Formular auf der Internetseite des KMV erfolgen (Menü KMV – Instrumente oder an instrumente@kmv-myk.de)
Sind die Instrumente verfügbar, wird die Ausleihe ebenfalls schriftlich per EMAIL bestätigt. Sind die Instrumente verfügbar, wird die Ausleihe ebenfalls schriftlich per EMAIL bestätigt.
AKTUELL befinden sich die Instrumente in:
Glockenspiel - Feuerwehrkapelle Dahlheim
Pauken 26“ und 29“ - MV "Mosella" Oberfell
Große Konzerttrommel - MV Urmitz / Rhein
Xylophon (Transportbox: 103*78*155 (H*B*T)) - Blaskapelle Ettringen
TAM TAM (mit Transporthülle) - Blaskapelle Ettringen
Röhrenglocken (Transportbox: 200*72*135 (H*B*T)) - Musikverein Kobern
Alle Instrumente werden mit Schlegel ausgegeben, die zu benutzen sind.
Die Instrumente dürfen nur von geeigneten und eingewiesenen Musikern benutzt werden.
Instrumente werden nur ausgegeben, wenn ein geeignetes Transportfahrzeug
zur Verfügung steht.
Sollen die Instrumente über einen längeren Zeitraum ausgeliehen werden und / oder liegt in diesem Zeitraum bereits eine andere Ausleihe vor, wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Alle Ausleihen werden im Internet im Google- Kalender s.o. verbucht.
2. Die Gebühren
Die Ausleihgebühr beträgt 2 € pro Instrument und Tag. Abgerechnet wird dabei als Starttag der Tag, an dem das Instrument reserviert wurde und als Schlusstag der Tag an dem das Instrument zurückgebracht wurde.
Beispiel 1:
Verein A reserviert das Instrument vom 11.04. – 20.04., holt es aber erst am
12.04. ab und bringt es am 20.04. zurück.
Zu Zahlen sind 20,00 €.
Beispiel 2:
Das Instrument wird wie oben reserviert, am 10.04. auch abgeholt, aber erst
am 24.04. wieder zurückgebracht.
Zu Zahlen sind 30,00 €.
Ein vernünftiger Umgang mit dieser Regelung ist ein absolutes Muss: kann z.B. das Instrument erst einen Tag später zurückgebracht werden, weil der lagernde Verein vorher keine Möglichkeit hat sie entgegenzunehmen, kann dies nicht dem ausleihenden Verein zur Last gelegt werden. Ebenso verhält es sich bei der verspäteten Abholung, die nicht durch den ausleihenden Verein „verschuldet“ wurde.
Die Mindestausleihgebühr beträgt 10 € pro Instrument. Damit sollen extrem kurze Ausleihdauern und damit zu häufige Transporte vermieden werden.
3. Abholung und Rückgabe
Bei Abholung der Instrumente wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, welches bei Rückgabe abgeglichen und ggf. ergänzt wird. Hierzu gehört auch sämtliches aufgeführtes Zubehör.
Es liegen Musterprotokolle für jedes Instrument vor.
Das Übergabeprotokoll wird von dem Verein (Blaskapelle Ettringen, Musikverein Kobern, MV "Mosella" Oberfell, Feuerwehrkapelle Dahlheim, MV Urmitz Rhein), wo die Instrumente lagern, per E-Mail an Peter Gerhards (peter.gerhards@t-online.de) zeitnah gesendet. Grund: Gesamtüberblick und Rechnungserstellung!
Mängel sind sofort anzuzeigen!!!
Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich zu beseitigen und obliegen dem ausleihenden Verein.
Damit wird gewährleistet, dass die Instrumente immer in einem guten und sauberen Zustand und komplett sind.
Weitergaben von Verein zu Verein sind nicht möglich, es sei denn, bei der Übergabe von Verein zu Verein ist ein Vorstandsmitglied des KMV anwesend, der das Übergabeprotokoll ausfüllt. Der Ausleiher ist in Kopie darüber zu informieren.
Werden Instrumente von einem Verein wiederholt in schlechtem Zustand zurückgegeben,
so kann eine weitere Ausgabe an diesen Verein verwehrt werden.
4. Verbandsfremde Regelung
Grundsätzlich können Instrumente auch an verbandsfremde Vereine ausgeliehen werden.
Vorrang haben die Mitgliedsvereine des Kreismusikverbandes Mayen-Koblenz.
Verbandsfremde Vereine können Instrumente frühestens zwei Monate vor Leihbeginn reservieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Instrumente des KMV in erster Linie den Mitgliedsvereinen zur Verfügung stehen.
Ansonsten gelten auch für verbandsfremde Vereine die oben aufgeführten Bedingungen.
Die Ausleihgebühr wird auf 5,00 € pro Tag festgelegt.
Diese Neuregelung tritt am 26.03.2023 in Kraft.
Der Vorstand des Kreismusikverbandes Mayen-Koblenz
Weitere Infos erteilt der Vorstand des KMV gerne unter der Mail-Adresse instrumente@kmv-myk.de!