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Die Konzerte des Kreismusikverbandes werden nach schriftlicher
Bewerbung an die Mitgliedsvereine vergeben. Für die Ausrichtung eines
Konzertes kann sich jeder Mitgliedsverein des Kreismusikverbandes
bewerben.
Da einige Vereine nicht die Möglichkeit haben, ein solches Konzert
im eigenen Ort auszurichten, steht den Vereinen die Wahl des
Veranstaltungsortes frei. Für die Konzerte stehen zwei Termine zur
Auswahl, welche vom Kreismusikverband vorgegeben werden.
Der gastgebende Verein reserviert und mietet die Halle im Namen des
Kreismusikverbandes zum vereinbarten Termin. Er übernimmt den Aufbau
der Bühne mit den benötigten technischen Anlagen, die Bestuhlung und
Herrichtung der Halle sowie die Bewirtung des Publikums. Außerdem
stellt er den Zugang zur Halle während der benötigten Zeiten sicher
und stellt dann eine Person ab, die mit der Technik der Halle vertraut
ist (z.B. zur Bedienung von Licht- und Tonanlagen)
Finanzielle Regelung
Der ausrichtende Verein erhält vom Kreismusikverband eine Pauschale
in Höhe von 250,00 €. Zusätzlich erhält der Verein 10% des Erlöses
aus dem Kartenverkauf. Die Bewirtung vor und nach dem Konzert erfolgt
ausschließlich auf Rechnung des gastgebenden Vereins.
Sollten für die Miete der Halle, Ausleihe von Bühnenteilen, Aufbau
von Tonanlagen, etc. Kosten anfallen, so sind diese auf jeden Fall schon
bei der Bewerbung dem Kreismusikverband mitzuteilen.
Bühne
Die Bühne sollte eine Breite von 11 Metern und eine Tiefe von 7
Metern haben. Sie ist in drei Stufen nach hinten ansteigend aufgebaut.
Der Höhenunterschied zwischen den einzelnen Stufen sollte zwischen 25
und 35 Zentimetern liegen. Die beiden hinteren Stufen haben eine Tiefe
von jeweils 2 Metern. Die vorderste Stufe soll eine Tiefe von 3 Metern
und eine Höhe mindestens 1m über dem Hallenboden haben. An beiden
Seiten der Bühne sowie vorne mittig sind Aufgänge für die Musiker und
Dirigenten vorzusehen. Auf der Bühne werden ca. 55 Stühle
benötigt.
Technische Anlagen
Für die Konzertmoderation sowie die Redner wird eine
Lautsprecheranlage mit Mikrofonen benötigt. Die Bühne muss ausreichend
ausgeleuchtet sein. Sollten weitere Licht- oder Tonanlagen benötigt
werden (z.B. für Lichteffekte oder Sologesang mit Orchester) werden
diese von KMV gestellt.
Bestuhlung der Halle
Die Halle ist für das Konzert mit mindestens 280 Stühlen in
Konzertbestuhlung auszustatten. Für den Fall, dass deutlich mehr
Zuhörer das Konzert besuchten, sind ausreichend Sitzgelegenheiten für
insgesamt 350 Besucher vorzuhalten.
Nebenräume
Für das Abstellen und Lagern von Instrumentenkoffern und als
Umkleide für die Musiker muss die Halle über abgetrennte Nebenräume
verfügen.
Zeiten
Das Konzert findet sonntags um 16:00 Uhr statt. Die Halle ist an
diesem Tag ab 13:30 für die Anspielproben zu öffnen.
Am Samstag vor dem Konzert finden die Generalproben der beiden
Orchester statt. Die Zeiten liegen in der Regel zwischen 13:00 und
21:00. Die genauen Uhrzeiten für General- und Anspielproben werden kurz
vor den jeweiligen Terminen mit dem Ausrichter abgesprochen.
Der Kartenverkauf erfolgt ab ca. 15:15 Uhr. Einlass für die
Zuschauer ist nicht vor 15:30. Sollte vor dem Konzert bereits die
Bewirtung erfolgen, so muss diese in einem von der Konzerthalle
abgetrennten Bereich stattfinden.
Eintrittskarten
Die Eintrittskarten zu den Konzerten und das benötigte Wechselgeld
werden vom Kreismusikverband gestellt. Der Verkauf der Karten erfolgt
durch ein Vorstandsmitglied des Kreismusikverbandes und einen Vertreter
des gastgebenden Vereines.
Sollte der Verein die Möglichkeit zum Vorverkauf der Karten haben,
so werden die Eintrittskarten vom KMV zum Vorverkauf an den Verein
übergeben. Restkarten und Einnahmen aus dem Vorverkauf sind zum Konzert
mitzubringen und werden dort an der Abendkasse mit abgerechnet.
Die Einladung der Ehrengäste übernimmt der Kreismusikverband. Hat
der Verein Wünsche oder Vorschläge für die Einladung von Ehrengästen
sind diese dem KMV mitzuteilen.
Bewirtung der Gäste
Am Konzertnachmittag werden den Besuchern Getränke und ggf. kleinere
Speisen zum Kauf angeboten. Die Bewirtung kann schon vor dem Konzert
beginnen. In jedem Fall ist für eine Bewirtung in der Konzertpause und
nach dem Konzert zu sorgen. Während des Konzertes findet keine
Bewirtung statt!
Werbung
Der Kreismusikverband fertigt 4 Wochen vor dem ersten Konzert Plakate
an, die dann durch den jeweiligen ausrichtenden Verein in der Region
ausgehängt werden sollen. Zusätzlich wird der Kreismusikverband
weitere Plakate im übrigen Kreisgebiet zum Aushang bringen. Die Kosten
für den Druck der Plakate werden vom KMV übernommen.
Die Konzertankündigungen in den überregionalen Medien werden durch
den Kreismusikverband veröffentlicht. Um entsprechende Ankündigungen
in der lokalen Presse (z.B. Amtsblätter der Orts- oder Verbandgemeinde)
bemüht sich der ausrichtende Verein. In diesen lokalen Ankündigungen
soll ausdrücklich die Beteiligung des ausrichtenden Vereins ersichtlich
werden, da die Bindung und damit das Interesse der Bevölkerung zum
Verein oftmals größer ist als zum Kreismusikverband.
Bewerbung
Die Bewerbungen der Mitgliedsvereine müssen bis zum 01.05. beim
Vorsitzenden des Kreismusikverbandes eingegangen sein. Aus der Bewerbung
müssen folgende Punkte ersichtlich sein:
- Konzertort (Name der Halle)
- Wunschtermin (können auch beide sein!)
- Evtl. anfallende Kosten
Vergabe
Die Vergabe Erfolgt durch den Vorstand des Kreismusikverbandes nach
Prüfung aller Bewerbungen hinsichtlich Lage des Ortes, Gegebenheiten in
der Halle, anfallende Kosten etc. Dabei wird der Ausrichter des
Kreismusikfestes bevorzugt behandelt. Bewirbt sich der Ausrichter des
Kreismusikfestes auch um die Ausrichtung eines Konzertes, so wird dieser
Bewerbung (die entsprechenden Rahmenbedingungen vorausgesetzt) in jedem
Falle stattgegeben.
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