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Kreismusikverband Mayen-Koblenz e.V.

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Informationen zu Ehrungen des Kreismusikverband - MYK

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Ehrungsantrag LMV RLP
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Ausfüllanweisung - Beispiel
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Ehrungsantrag BDMv

An alle Mitgliedsvereine

Mit Stand 12.01.2010 gilt folgende Ehrungsordnung für den Kreismusikverband Mayen-Koblenz.

Nach einem Telefonat mit der Geschäftsstelle des Landesmusikverband wurde folgendes festgelegt:

Es gilt der Ehrungsantrag des Landesmusikverband Rheinland-Pfalz!

Zu diesem Ehrungsantrag wurde eine Ausfüllanweisung als Beispiel erstellt. Mit diesem Ehrungsantrag werden Ehrungen für jugendliche Musiker, Seniorenmusiker und Funktionäre beantragt. Gleiches gilt für  die Ehrungen für besondere Verdienste. Ferner werden auf der 2. Seite Ehrungsmöglichkeiten für Verdienstnadel, Verdienstmedaille, Fördermedaille, große Jugendfördernadel, laut Ehrenordnung des LMV bereitgestellt. Hier ist eine eingehende Darstellung der besonderen Verdienste unbedingt erforderlich.

Wichtig!!! Im Feld Ehrenbrief können auch die Ehrungen für 30 Jahre aktiv oder geringer eingetragen werden. Das gilt natürlich auch für die Jugendehrungen. Dies bitte vermerken.

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem LMV eine Ausfüllanweisung konzipiert. Hier wird schnell klar, wie der Antrag auszufüllen ist.

Ehrungen für Dirigenten, Fördernde Mitglieder und Orchester werden mit dem Ehrungsantrag der
Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände
e.V. geehrt.

Der jeweilige Ehrungsantrag ist gemäß den Fristen an den Vorsitzenden des Kreismusikverbandes 
per Post oder Online zu senden.

In aller Regel erfolgt eine Bestätigung über den Eingang. Hier werden die Daten geprüft und der 
jeweilige Verein wird über die Prüfung informiert.

Bitte beachtet die Vorlaufzeiten. Telefonische Absprachen sind im Grundsatz unzulässig und können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durchgeführt werden.

 

I. Ehrung für aktive Musiker und Verbandsmitglieder

1. Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz verleiht an verdiente und gemeldete aktive Musiker und an Vorstandsmitglieder auf Antrag der zuständigen Mitgliedsvereine über die zuständigen Kreismusikverbände folgende Ehrenzeichen:

a) für 10-jährige aktive Tätigkeit: Bronzenes Ehrenzeichen

b) für 20-jährige aktive Tätigkeit: Silbernes Ehrenzeichen

c) für 30-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 30

d) für 40-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 40

e) für 50-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 50

Die Ehrenzeichen zu d) und e) werden mit Ehrenbrief verliehen.

Das Ehrungsalter rechnet ab dem 10. Lebensjahr; musikalische Mitarbeit vor dem 10. Lebensjahr in Jugend- und Schülerkapellen oder in sonstigen Musiziergemeinschaften können auf Antrag angerechnet werden.

2. Angemeldeten Musikern in Jugendkapellen und Jugendmusiziergemeinschaften sowie in Jugendmusiziergruppen verleiht der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V. auf Antrag der zuständigen Mitgliedsvereine über die zuständigen Kreismusikverbände folgende Ehrennadeln:

a) für 5-jährige aktive Tätigkeit: Jugendehrennadel mit Silberkranz

b) für 10-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Jugend-Ehrenzeichen

Die Ehrennadeln können nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr verliehen werden.

 

II. Ehrungen für besondere Verdienste

  1. 1. Als Anerkennung für besondere Verdienste um die Pflege, Förderung und Erhaltung der Volks- und Blasmusik verleiht der Landesmusikverband e.V.

a) eine Verdienstnadel mit Urkunde,

b ) eine Verdienstmedaille mit Urkunde und Anstecknadel,

c) ein großes goldenes Jugendehrenzeichen mit Urkunde und

d) eine Fördermedaille mit Urkunde und Anstecknadel.

zu a) Die Verdienstnadel kann verliehen werden an Personen, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Die aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder eines Verbandes von mindestens 10 Jahren wird vorausgesetzt.

zu b) Die Verdienstmedaille kann verliehen werden an Personen, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder der eines Verbandes von mindestens 20 Jahren wird vorausgesetzt. Bei herausragenden Verdiensten kann von dem Nachweis der 20-jährigen Vorstandstätigkeit abgesehen werden.

zu c) Das große goldene Jugendehrenzeichen mit Urkunde kann verliehen werden für herausragende Arbeit im Bereich der Jugendmusik.

zu d) Die Fördermedaille kann verliehen werden an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise für die Belange der Volks- und Blasmusik eingesetzt haben. Auch Persönlichkeiten aus dem Ausland, die sich um freundschaftliche Beziehungen auf volksmusikalischem Gebiet besondere Verdienste erworben haben, können hiermit ausgezeichnet werden.

 

2. Über die Anträge auf Ehrung für besondere Verdienste entscheidet das Geschäftsführende Präsidium.

Die Verdienstnadel/Verdienstmedaille soll in der Regel nur an eine Person bei einem Anlass verliehen werden. Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen vom Geschäftsführenden Präsidium beschlossen werden.

        3. Die Ehrung zu a) wird vom Kreismusikverband verliehen.

Die Ehrungen zu b), c) und d) nimmt der Landesmusikverband bzw. dazu speziell von ihm Beauftragte vor.

Die Kosten gehen zu Lasten der Antragsteller.

 

III. Beschaffenheit und Tragweise

1. Die Ehrenzeichen und Ehrennadeln sind landeseinheitlich; sie werden vom Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V. beschafft und entsprechend vorfinanziert.

2. Die Ehrenzeichen und Ehrennadeln werden als Anstecknadeln vorgesehen. Sie werden auf der linken Brustseite der Tracht oder Uniform –
            hier jedoch unterhalb der staatlichen Auszeichnung – getragen.

3. Verdienstmedaille und Fördermedaille werden mit schwarz-rot-goldenem Band verliehen.

 

IV. Antragsverfahren, Verleihung

1. Die Ehrungen sind termingerecht mit den entsprechenden Vordrucken des Landesmusikverbandes zu beantragen.

2. Ehrungen für aktive Musiker und Vorstandsmitglieder nach I, Nr. 1 a) - e) sind min-destens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin schriftlich beim zuständigen Kreismusikverband zu beantragen.

3. Anträge und Vorschläge für die Ehrungen nach II (Ehrungen für besondere Verdienste ) sind - mit eingehender Begründung - mindestens 3 Monate vor dem Ehrungstermin über den Kreismusikverband an die Verbandsgeschäftsstelle weiterzuleiten.

4. Soweit der Landesmusikverband sich in speziellen Fällen die Ehrung nicht selbst vorbehalten hat, obliegt die Durchführung der Ehrung den Kreismusikverbänden.

V. Ehrungen durch Kreismusikverbände

1. Den Kreismusikverbänden bleibt es freigestellt, eigene Ehrungen, die sich jedoch zeitlich und verdienstlich von denen des Landesmusikverbandes zu unterscheiden haben, durchzuführen und dazu besondere Abzeichen zu schaffen.

2. Diese Ehrenabzeichen sollen grundsätzlich als Verbandsehrennadeln bezeichnet werden.

3. Zu derartigen verbandsinternen Regelungen ist das Präsidium des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz e.V. vorher zu hören.

 

VI. Kosten

Ehrenzeichen, Urkunden und Ehrennadeln werden der Einheitlichkeit wegen vom Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V. beschafft und geliefert.

Die Kosten für die Ehrungen (Abzeichen und Urkunden) werden vom Präsidium festgesetzt und, mit Ausnahme der Ehrenzeichen mit Ehrenbrief für 40 und 50 Jahre aktive Tätigkeit in der Volks- und Blasmusik, den Kreismusikverbänden von der Landesgeschäftsstelle in Rechnung gestellt.

VII. Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Ehrenordnung zum 01.04.2006 wird die bisherige Ehrenordnung vom 01.04.2000, 05.07.1996, 01.01.1989 und 24.04. 1977 außer Kraft gesetzt.